NUTZUNGSVERTRAG
nachstehend „Vertrag”


Der vorliegende Vertrag legt die Nutzungsbedingungen des Softwarepakets fest, festgelegt im Kaufbeleg, dediziert für die Geräte DiagProg III oder DiagProg4  (nachstehend „Software”).
Erläuterungen bezüglich der Unternehmen:
Als Elprosys wird die Gesellschaft Elprosys spółka z ograniczoną odpowiedzialnością [Gesellschaft mit beschränkter Haftung] mit Sitz in Gliwice verstanden, Adresse: ul. Tarnogórska 140, 44-102 Gliwice, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Amtsgericht in Gliwice, X. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000137564, NIP [Steueridentifikationsnummer]: 6482429608, REGON [statistische Erfassungsnummer]: 277920881, Stammkapital: 700.000,00 zł, die ausschließlicher direkter Vertriebshändler der Software ist, die die Software zur Nutzung übergibt und die weitere Autorisierte Handelsvertreter der Software festlegen kann.
Als Autorisierter Handelsvertreter der Software, die Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist, wird ausschließlich ein von Elprosys festgelegter Unternehmer verstanden, der auf der Liste der autorisierten Vertreter genannt wurde, unter der Adresse: www.Elprosys.com/agreement.
Als Nutzer wird jedes Unternehmen verstanden, dass die Software auf Grundlage des vorliegenden Vertrags nutzt oder verwendet.
Parteien des Nutzungsvertrags:
Die ausschließlichen Parteien des Nutzungsvertrags sind Elprosys und der Nutzer.
Nutzungsform der Software – Vorbestimmungen:
Die Software, die Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist, kann zusammen mit der Dokumentation, Hardware und Verkabelung einen integralen Bestandteil der von Elprosys produzierten Geräte (Produkte) darstellen. Die Elprosys Software kann ausschließlich mit der Original-Hardware der Elprosys-Produktion und auf Basis ihrer Dokumentation verwendet werden. Jede dem Produkt beigefügte Hardware, auf der es zur Installation der Software kommen kann, besitzt eine von Elprosys verliehene Seriennummer.
Die Bedingungen des vorliegenden Vertrags werden zu jeder Software angewandt. Die Art der Software-Version, die mit dem jeweiligen Elprosys-Produkt zusammen verkauft wird, wird im Kaufbeleg des Produkts und der Software festgelegt. Zur Software gehören auch jegliche Versionen der Aktualisierung und Ergänzung der Original-Software, für die die Bestimmungen des vorliegenden Nutzungsvertrags angewandt werden.
In manchen Fällen, kann auf Grundlage spezieller, gesonderter, mit Elprosys abgeschlossener Verträge die Software auch gesondert, ohne Hardware geliefert werden, auf der sie verwendet werden kann.
Die Bedingungen des vorliegenden Nutzungsvertrags sind vor der Installation der Software oder deren Verwendung genau zu lesen!

ACHTUNG!

Eine Kopie des vorliegenden Vertrags steht unter der Adresse: www.elprosys.com/agreement sowie direkt in dem Gerät zur Einsicht zur Verfügung, für das die Software dediziert ist, bei jeder Inbetriebnahme dieses Geräts. Der Nutzer kann den vorliegenden Vertrag durch Markierung des Felds „Ich akzeptiere” nach der Inbetriebnahme des Geräts akzeptieren. Der Nutzer kann auch die Bedingungen des vorliegenden Vertrags ablehnen und die Arbeit mit dem Gerät beenden.
Ein Unternehmen, das sich nicht mit den Bedingungen des Nutzungsvertrags einverstanden erklärt, darf weder das Gerät noch die Software nutzen. Jegliche Verwendung der vorliegenden Software, auch ohne Annahme der Bedingungen des vorliegenden Vertrags auf die weiter oben genannte Weise, wird jedoch – unter Vorbehalt des nachstehenden Absatzes – die Einwilligung zu den Bedingungen des vorliegenden Vertrags bedeuten und die Willenserklärung in diesem Bereich ersetzen.
Elprosys erteilt dem Nutzer das Nutzungsrecht zur Software ausschließlich dann, wenn der Nutzer die Software direkt von Elprosys oder einem Autorisierten Handelsvertreter erworben hat. Wenn der Nutzer die Software aus irgendeiner anderen Quelle erworben hat, kann er sie weder installieren noch nutzen. Die Liste der autorisierten Handelsvertreter von Elprosys befindet sich auf der Webseite: www.Elprosys.com/agreement.

1.    EIGENTUM.
Die Software und Dokumentation werden nicht verkauft, sondern dem Nutzer nach den Grundsätzen des Nutzungsvertrags erteilt, ungeachtet der eventuellen Formulierungen über deren „Erwerb”. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich mit Folgendem einverstanden:
a.    Die Software ist urheberrechtlich geschützt, gemäß den Richtlinien des allgemein geltenden inländischen und gemeinschaftlichen Rechts, sowie den Richtlinien internationaler Verträge und sonstiger Rechtsakte über den Schutz von intellektuellem Eigentum,
b.    Elprosys behält jegliche Rechte zur Software, die kraft des Lizenzvertrags erworben wurden, der mit dem Unternehmen abgeschlossen wurde, der die vollständigen Vermögens-Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des intellektuellen Eigentums zur Software besitzt,
c.    Es existieren keine implizierten, aus dem vorliegenden Vertrag folgenden Rechte und Elprosys behält jegliche Rechte, die dem Nutzer nicht eindeutig erteilt worden sind,
d.    Der Nutzer erwirbt keine Vermögens-Urheberrechte zur Software oder irgendwelcher ihrer Bestandteile, die nicht ausdrücklich auf schriftliche Weise dem Nutzer exklusiv erteilt wurden, oder irgendwelche anderen, ausdrücklich im vorliegenden Vertrag festgelegten, Rechte,
e.    Elprosys ist zum Abschluss des vorliegenden Vertrags berechtigt. Der Nutzer erklärt, dass er niemals und auf keinerlei Weise die Rechte zur Software von Elprosys beanspruchen wird, und auch die Gültigkeit von Elprosys zur Software keinen Zweifeln unterziehen wird.
f.    Der vorliegende Vertrag gibt dem Nutzer keine Rechte zur Nutzung irgendeines Handels- oder Dienstleistungszeichens, das zu Elprosys gehört.

2.    ERTEILUNG DES NUTZUNGSRECHTS ZUR SOFTWARE UND DESSEN UMFANG.
2.1.    Nutzungsrecht zur Software.
Jedes legal erworbene Recht zur Nutzung der Software wird durch ein für den Nutzer ausgestelltes Zertifikat zur Nutzung der Software bestätigt, das nachstehend „Zertifikat” genannt wird und ein Zertifikat, ein Installations-Handbuch, eine Rechnung, ein Kaufbeleg oder eine Aktivierungsdatei sein kann, die zusammen mit den Software-Datenträgern oder gesondert von Elprosys oder einen seiner Autorisierten Handelsvertreter geliefert wird. Das Zertifikat wird die mit der Art der zur Nutzung übergebenen Software-Version verbundenen Informationen enthalten.
2.2.    Umfang des Rechts zur Nutzung der Software.
Die im vorliegenden Punkt 2.2 genannten Bedingungen haben nur dann Anwendung, wenn der Nutzer das Recht zur Nutzung der Software direkt von Elprosys oder von seinem Autorisierten Handelsvertreter erworben hat. Elprosys erteilt zu den Bedingungen des vorliegenden Vertrags das persönliche, nicht-ausschließliche, keiner Übertragung und auf diese Nutzung der Software auf den von Elprosys gelieferten Geräten beschränkte Recht, d. h. zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung der Software als Ganzes oder teilweise, mit irgendwelchen Mitteln und in irgendwelcher Form, in dem Umfang, in dem ihre Vervielfältigung für die Einführung, Anzeige, Anwendung, Verwendung, Übermittlung und Aufbewahrung der Software erforderlich ist. Das besagte Recht zur Nutzung berechtigt ausschließlich zur Erlangung von Zugang und Nutzung der Software durch die primären Käufer der Software, die gleichzeitig die finalen Benutzer der Software sind, sowie deren Mitarbeiter, gemäß den Bedingungen und Bestimmungen des vorliegenden Vertrags. Der Nutzer erklärt, dass er nicht zulassen wird, dass die von ihm erworbene Software durch Dritte verwendet wird. Die Software kann ausschließlich mit Original-Hardware der Produktion von Elprosys verwendet werden.
2.3.    Nutzungsrecht zu Demonstrationszwecken.
In manchen Fällen erteilt Elprosys das persönliche, nicht-ausschließliche, keiner Übertragung unterliegende und im „Demonstrations”-Umfang beschränkte Recht zur Nutzung der Software für Handelsvertreter. Das besagte Recht im „Demonstrations”-Umfang soll der Demonstration der Software für potenzielle Käufer dienen und ermöglicht die Nutzung der Software und des Rests des Produkts nur zu diesem Zweck und innerhalb eines zeitlich beschränkten Umfangs.
2.4.    Ersatzkopien.
Gemäß den sonstigen Bedingungen und Vorbehalten des vorliegenden Vertrags, kann der Nutzer eine entsprechende Anzahl von Ersatzkopien der Software erstellen und diese auf USB-Datenträgern oder sonstigen, verfügbaren Datenträgern anbringen, ausschließlich für den Fall einer Beschädigung oder Zerstörung der Original-Kopie. Elprosys behält alle Rechte, die dem Nutzer kraft des vorliegenden Vertrags nicht eindeutig erteilt wurden.
2.5.    Vergütung.
Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig. Die Vergütung für die Nutzung der Software wurde im Kaufbeleg der Software festgelegt.  

3.    ALLGEMEINE BEDINGUNGEN BEZÜGLICH KOMPILIERTER PROGRAMME UND WEITERVERTEILUNGS-BESTANDTEILE.
3.1.    Weiterverteilungs-Bestandteile.
Die Software kann in der beigefügten, gedruckten oder elektronischen Dokumentation gewisse Dateien, Bibliotheken besitzen, die von Elprosys als Weiterverteilungs-Bestandteile bezeichnet und nachstehend „Weiterverteilungs-Bestandteile” genannt werden. Von Zeit zu Zeit kann Elprosys andere Dateien als Weiterverteilungs-Bestandteile bezeichnen.
Gemäß den Bedingungen und Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, darunter den Beschränkungen von Punkt 3.2, erteilt Elprosys das persönliche, nicht-ausschließliche Recht, das keiner Übertragung unterliegt und beschränkt ist, und zu Folgendem berechtigt:
a.    Erstellung genauer Kopien der Weiterverteilungs-Bestandteile und Einprogrammierung dieser Kopien, ausschließlich zum Zwecke der Ermöglichung der Inbetriebnahme und Nutzung dieser Bestandteile in elektronischen Auto-Modulen durch die Benutzer („nachstehend Benutzer genannt“);
b.    Erteilung des Rechts zur persönlichen, nicht-ausschließlichen und keiner Übertragung unterliegenden, Inbetriebnahme und Nutzung der Weiterverteilungs-Bestandteile an die Benutzer, ohne Änderungen und ausschließlich zum Eigengebrauch der Benutzer, gemäß den Beschränkungen von Punkt 5 bezüglich der Weiterverteilungs-Bestandteile. Die von Elprosys gemäß dem vorliegenden Punkt 3.1. erteilten Rechte dürfen durch keine anderen Personen als in Pkt. 2.2 genannt, umgesetzt werden. Diese Rechte beziehen sich ausschließlich auf die Weiterverteilungs-Bestandteile, nicht jedoch auf irgendwelche Dateien, Bibliotheken oder den Quellcode, der Teil der Software ist.
3.2.    Manche Beschränkungen.
Der Nutzer:
a.    darf den Benutzern keine Modifikation, weiteren Vertrieb der Weiterverteilungs-Bestandteile oder die Nutzung der Weiterverteilungs-Bestandteile zu anderen Zwecken als eigenen Zwecken und nur in elektronischen Kfz-Modulen erlauben;
b.    darf keine Anmerkungen über das Urheberrecht, Handelszeichen oder sonstige Informationen über die Eigentumsrechte von Elprosys, die in einem beliebigen Teil der Weiterverteilungs-Bestandteile enthalten sind entfernen oder ändern; sowie
c.    kann die Weiterverteilungs-Bestandteile in beliebiger Menge nur mithilfe der Original-Hardware von Elprosys einprogrammieren.
3.3.    Relationen mit Benutzern.
Unter Vorbehalt der im vorliegenden Vertrag festgelegten Bedingungen, bestehen keine Begünstigten des vorliegenden Vertrags, die Dritte wären. Das bedeutet, dass Elprosys niemandem eine andere Garantie erteilt, als die beschränkte, dem ersten Käufer der Software gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrags erteilte Garantie, der Nutzer hingegen ausschließlich vor den Benutzer verantwortlich sein wird (sowie allen, die die Weiterverteilungs-Bestandteile nutzen oder in deren Besitz kommen), für die technische Unterstützung, Bedienung, Aktualisierung, technische Hilfe oder sonstige Hilfe, und diese Personen auch kein Recht haben werden, sich an Elprosys zu wenden, zwecks Erlangung von Dienstleistungen oder Hilfe. Der Nutzer verpflichtet sich, Elprosys, einem anderen Nutzer, Lieferanten und deren Mitarbeitern, Vertretern, Direktoren, Handelsvertretern oder verbundenen Unternehmen den Schutz gegenüber der Haftung für irgendwelche Forderungen oder Belastungen zu gewährleisten, die aus der Nutzung, Lieferung, Vervielfältigung der Weiterverteilungs-Bestandteile durch Dritte folgen oder mit diesen verbunden sind.
3.4.    Software Dritter.
Die Software, darunter die Weiterverteilungs-Bestandteile, kann den Quellcode, Dateien, die der Weiterverteilung unterliegen, und/oder andere Dateien enthalten, die vom Verkäufer geliefert werden, der eine Dritte Partei ist („Produkte Dritter”). Da die Nutzung des Produkts durch den Dritten Lizenzbeschränkungen unterliegen kann, die von dem Verkäufer, der eine Drittpartei ist, auferlegt wurden, sind in der mit dem Produkt des Dritten mitgelieferten elektronischen Dokumentation (falls vorhanden) zu überprüfen, ob irgendwelche, vom Verkäufer, der eine Drittpartei ist, auferlegten Lizenzbeschränkungen bestehen. In jedem Fall sind jegliche vom Verkäufer, der eine Drittpartei ist, auferlegten Lizenzbeschränkungen zusätzliche Bedingungen in Bezug auf die Bestimmungen und Bedingungen des vorliegenden Vertrags, und ersetzen diese nicht.

4.    BESCHRÄNKUNGEN.
Der Nutzer darf nicht:
a.    die Software modifizieren, anpassen, ändern oder abgeleitete Werke der Software schaffen, noch die Software mit einer anderen als in der Begleitdokumentation der Software verbinden, es sei denn, dass dies schriftlich von Elprosys akzeptiert worden ist,
b.    die Software weiterverkaufen, verschenken, vermieten, verpachten oder verleihen an irgendwelche Dritten,
c.    weitere Nutzungsrechte zur Software erteilen, die Software zu verbreiten oder auf andere Weise zu übermitteln, sowie einen beliebigen Teil der Software, an irgendwelche Dritten, mit Ausnahme der direkt im vorliegenden Vertrag festgelegten,
d.    den Quellcode der Software wiedergeben, dekompilieren, defragmentieren oder auf irgendeine andere Weise versuchen, diesen zu gewinnen,
e.    irgendwelche in der Software oder ihrem Datenträger angebrachten Aufzeichnungen bezüglich der Eigentumsrechte oder Vertraulichkeit (einschließlich der Aufzeichnungen bezüglich der Urheberrechte und des Handelszeichens) von Elprosys oder den Autorisierten Handelsvertretern zu beseitigen, ändern oder überstreichen,
f.    Dritten Zugang oder Nutzung der Software zu ermöglichen, z. B. im Rahmen einer Vereinbarung über die Zeitaufteilung oder Nutzung von dieser auf irgendeine andere Weise oder Ermöglichung der Nutzung oder Erlangung von Vorteilen durch Dritte,
g.    die Software zu kopieren oder zu nutzen, mit Ausnahme der ausdrücklich im vorliegenden Vertrag festgelegten Situationen,
h.    die Software mit einer anderen Hardware als der Original-Hardware DiagProgIII, DiagProg4 oder sonstiger Hardware, zu deren Vertrieb Elprosys berechtigt ist, zu nutzen.

5.    BESCHRÄNKTE GARANTIE UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
ELPROSYS ERKLÄRT, UND DER NUTZER NIMMT ZUR KENNTNIS UND AKZEPTIERT, DASS DIE SOFTWARE „SO, WIE SIE IST” GELIEFERT WIRD, UND OHNE IRGENDEINE GARANTIE ODER GEWÄHRLEISTUNG. ELPROSYS SCHLIESST HIERMIT JEGLICHE IMPLIZIERTEN ODER GESETZLICHEN GARANTIEN AUS UND VERZICHTET AUF DIESE, DARUNTER DIE GARANTIE DER VERKAUFSMÖGLICHKEIT, EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECKE, QUALITÄT, FEHLENDEN RECHTSVERLETZUNG, TITEL, ERGEBNISSE, HANDLUNGEN ODER PRIVATEN NUTZUNG. ES GIBT KEINE GARANTIE, DIE BESAGT, DASS DAS PRODUKT FREIT VON FEHLERN SEIN UND OHNE STÖRUNGEN FUNKTIONIEREN WIRD. DIE SOFTWARE IST NUR MIT MANCHEN COMPUTERN UND BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL, ELPROSYS GARANTIERT JEDOCH, DASS DIESER TEIL DER SOFTWARE, DER IM COMPUTERSPEICHER INSTALLIERT WIRD  (z. B. DiagProg III, DiagProg4 oder sonstige, zu deren Vertrieb Elprosys berechtigt ist) VOLLSTÄNDIG DAMIT KOMPATIBEL SEIN WIRD. IN DEM UMFANG, IN DEM EPROSYS NICHT AUF DIE ANWENDUNG DER GARANTIE (GEWÄHRLEISTUNG) VERZICHTEN KANN, AUFGRUND DES GELTENDEN RECHTS, WERDEN UMFANG UND GELTUNGSDAUER DIESER GARANTIE (GEWÄHRLEISTUNG) DEN MINIMALEN RECHTLICH ZULÄSSIGEN UMFANG BESITZEN.

6.    DIENSTLEISTUNGEN; AKTUALISIERUNGEN; SOFTWARE-ÄNDERUNGEN.
Gemäß dem vorliegenden Vertrag hat Elprosys keine Pflicht der Gewährleistung der Installation, Einschulung oder jeglicher sonstigen Dienstleistungen für den Nutzer. Diese Dienstleistung sind, falls sie verfügbar sind, gesondert zu erwerben. Falls – gemäß einem gesonderten Vertrag über technische oder sonstige Hilfe – Elprosys eine neue Version, Fehlerkorrektur, Aktualisierung oder neue Version oder sonstige Software-Modifikation liefert, wird diese Modifikation als Teil dieser Software erkannt und wird den Bedingungen des vorliegenden Vertrags unterliegen, sofern diese Modifikation nicht ausdrücklich kraft eines gesonderten Vertrags geliefert wird.

7.    VERTRAULICHKEIT.
Der Nutzer bestätigt, dass die Software in Form des Quellcodes ein Handelsgeheimnis des Software-Herstellers darstellt, dessen ausschließlicher direkter Vertriebshändler Elprosys ist. Der Nutzer verpflichtet sich zur Geheimhaltung dieser Information und fehlenden Preisgabe an irgendwelche Personen sowie fehlenden Nutzung dieser zu irgendeinem anderen Zwecks als die kraft des vorliegenden Vertrag zulässigen Nutzung und Gebrauch.

8.    HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
ELPROSYS HAFTET IN KEINEM FALLE RECHTLICH GEGENÜBER IRGENDEINER DER PARTEIEN AUFGRUND VON ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHEN, DIE AUFGRUND VON INDIREKTEN SCHÄDEN, SCHICKSALHAFTEN EREIGNISSEN, SEKUNDÄREN SCHÄDEN ENTSTEHEN, FÜR MORALISCHE SCHÄDEN ODER SONSTIGE, DARUNTER SOLCHE, DIE AUS DEM VERLUST VON GEWINNEN, GELEGENHEITEN ODER WIRTSCHAFTSDATEN FOLGEN, DIE AUS DEM VORLIEGENDEN NUTZUNGSVERTRAG ODER DEM PRODUKT FOLGEN ODER SICH AUF DIESE BEZIEHEN, UNGEACHTET DESSEN, OB DIES SICH AUF DIE KONTRAKT-, DELIKT- ODER SONSTIGE HAFTUNG BEZIEHT, SELBST WENN ELPROSYS GEWUSST HAT, HÄTTE WISSEN MÜSSEN ODER INFORMIERT WORDEN IST, ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DES AUFTRETENS SOLCHER SCHÄDEN. DIE GESAMTE SAMMELHAFTUNG DES ZUR NUTZUNG ÜBERGEBENDEN, DIE AUS DEM VORLIEGENDEN NUTZUNGSVERTRAG ODER DEM PRODUKT FOLGT ODER SICH AUF DIESE BEZIEHT, UNGEACHTET DESSEN, OB DIES SICH AUF DIE KONTRAKT-, DELIKT- ODER SONSTIGE HAFTUNG BEZIEHT, ÜBERSCHREITET NICHT DIE TATSÄCHLICH VOM NUTZER FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLTEN BETRÄGE, DIE GEGENSTAND DES VORLIEGENDEN VERTRAGS SIND, SOWIE DER MIT DIESEM VERBUNDENEN DOKUMENTATION UND HARDWARE. DIE VORLIEGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN SELBST IN FÄLLEN, WENN DIE AUSSCHLIESSLICHE WIEDERGUTMACHUNG, DIE VOM VORLIEGENDEN VERTRAG VORGESEHEN WIRD, IHRE GRUNDLEGENDE AUFGABE NICHT ERFÜLLT.

9.    HAFTUNG - NUTZUNG VON UNSICHEREN.
Elprosys haftet in keinem Falle für die Verwendung der Software oder der Hardware auf rechtswidrige Weise.

10.    VERTRAGSAUFLÖSUNG.
10.1.    Geltungsdauer.
Die Geltungsdauer des vorliegenden Vertrags (Recht auf Nutzung) beginnt am Tag des Empfangs der Software zusammen mit der Dokumentation und der Hardware und dauert ununterbrochen bis zu seiner Auflösung zu den nachstehenden Bedingungen, in Fällen der Lieferung von Software ohne Hardware beginnt die Geltungsdauer des vorliegenden Vertrags am Tag des Empfangs der Software selbst.
10.2.    Vertragskündigung aus beliebigem Grund.
Der Nutzer kann den vorliegenden Vertrag aus beliebigem Grund oder ohne Angabe von Gründen kündigen, Elprosys oder den anderen Autorisierten Vertreter darüber schriftlich in Kenntnis setzen, fünf Tage im Voraus.
10.3.    Vertragsauflösung aus Verschulden des Nutzers.
Elprosys kann den vorliegenden Vertrag kündigen, wenn der Nutzer seine Bestimmungen bricht. Die Vertragsauflösung erfolgt durch die Lieferung einer Kündigung an den Nutzer mit einer detaillierten Beschreibung der mutmaßlichen Vertragsverletzung. Falls die Möglichkeit der Wiedergutmachung der Kündigungsursachen besteht, steht dem Nutzer eine dreißigtägige (30) Karenzfrist zu. Falls er in dieser Zeit die Ursachen der Vertragsverletzung beseitigt, verliert der Vertrag nicht an Geltung; andernfalls wird er automatisch nach dem Ablauf der dreißigtägigen (30) Karenzfrist aufgelöst.
10.4.    Auflösung des Vertrags auf sofortige Weise.
Die Vertragsauflösung erfolgt auf sofortige Weise im Fall des Verlusts (auf irgendeine Weise) der Hardware durch den Nutzer, die zusammen mit der Software und der Dokumentation die Gesamtheit des Elprosys Produkts darstellt, selbst wenn der Verlust des Geräts ohne sein Verschulden erfolgte, sowie aufgrund der Verletzung des Vertrags, insbesondere der in Pkt. 4 des Vertrags enthaltenen Bestimmungen.
10.5.    Folgen der Auflösung.
Im Fall der Auflösung des Vertrags aus irgendeinem Grund, haben die vorliegenden Bedingungen Anwendung:
a.    Der Nutzer verliert jegliche erteilten Rechte zur Nutzung der Software und muss die Nutzung der Software und der Weiterverteilungsbestandteile einstellen;
b.    Der Nutzer erstattet Elprosys oder dem anderen autorisierten Handelsvertreter – oder zerstört eventuell – alle ihm gelieferten oder von ihm erstellten Kopien der Software zurück, und liefert innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum der Vertragsauflösung, Elprosys oder einem anderen Autorisierten Handelsvertreter eine schriftliche Erklärung, dass alle diese Kopien der Software zerstört worden sind.

11.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN.
11.1.    Geltende Rechtsvorschriften.
Der vorliegende Vertrag unterliegt und wird gemäß dem polnischen Recht interpretiert. Eventuelle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden auf dem Wege außergerichtlicher Einigungen gelöst, und falls diese keine Entscheidungen bringen, von den polnischen allgemeinen Gerichten.
11.2.     Übertragung von Rechten.
Der Nutzer hat kein Recht zur Übertragung des Datenträgers mit der Software, Übertragung der Rechte aus dem vorliegenden Vertrag oder auch zur Delegation irgendwelcher aus dem Vertrag folgenden Verpflichtungen, auf dem Wege rechtlicher Maßnahmen oder auf sonstige Weise (darunter Fusion, Vermögensverkauf oder Konsolidierung), ohne vorherige Erlangung des schriftlichen Einverständnisses von Elprosys. Jegliche Versuche der Übertragung, die eine Verletzung der Bestimmungen des vorliegenden Punkts darstellen, werden ungültig sein.
11.3.    Exportkontrolle.
Der Nutzer hat kein Recht zur direkten oder indirekten Übertragung der Rechte zur Software, oder ihrer Dokumentation oder zum Produkt gehörenden Hardware, in irgendein anderes Land, als aus seinen beim Erwerb der Software angegebenen Adressdaten folgt. Der Nutzer erklärt darüber hinaus, dass er ausschließlich für die Diagnose und die Einhaltung der Konformität der Nutzung der Software und des Produkts, zu dem die Software gehört, mit jeglichen Rechten des Lands, in dem diese verwendet wird, verantwortlich sein wird.
11.4.    Ungültigkeit.
Im Fall, wenn irgendein Teil des vorliegenden Vertrags rechtswidrig oder unmöglich in Kraft zu setzen ist/sich als solcher erweisen sollte, in Anbetracht der allgemein gültigen Rechtsvorschriften, wird dieser nicht als Teil des vorliegenden Vertrags gelten, dies wird jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen des vorliegenden Vertrags haben, solange, wie lange die ursprüngliche Intention des Vertrags aufrechterhalten wird. Die Parteien des vorliegenden Vertrags werden unverzüglich alle erforderlichen Schritte treffen, damit die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung ersetzt wird, die möglichst genau die Absichten der Parteien des vorliegenden Vertrags widerspiegelt, die in der ungültigen Bestimmung widergespiegelt wurden.
11.5.    Zusätzliche Informationen.
Fragen bezüglich des vorliegenden Nutzungsvertrags sind an Elprosys an die Adresse:  licence@Elprosys.com zu richten. Diese Adresse kann auch für jegliche Korrespondenz zum Thema der Software verwendet werden, wobei die Anbringung des Namens der jeweiligen Software im Titel des Schreibens zu einer schnelleren Reaktion von Elprosys führt.